
Mitteilungen der Stadtverwaltung Biedenkopf
Öffnungszeiten Rathaus:
Das Rathaus ist in der Zeit von Donnerstag, 27. Dezember 2018 bis einschließlich Freitag, 4. Januar 2019 nur vormittags von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Jürgen Niess, Fachbereichsleiter
Bürgerbus in der Stadt Biedenkopf
Der Bürgerbus fährt bis einschließlich 21.12.2018 gem. dem Fahrplan. Im Zeitraum vom 24.12.2018 bis zum 02.01.2019 ist der Bürgerbus ausschließlich an folgenden Tagen, auf den für diese Wochentage vorgesehenen Routen, für Sie unterwegs:
Donnerstag, den 27.12.2018 und Freitag, den 28.12.2018. Ab Mittwoch, dem 2.1.2019, fährt der Bürgerbus wieder gem. dem Fahrplan.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter
Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie Entfernung von Silvestermüll
In Bezug auf den bevorstehenden Jahreswechsel weise ich darauf hin, dass nach § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten ist. Ich bitte um Beachtung der Vorschrift.
Des Weiteren bitte ich, den verursachten Silvestermüll, wie Reste von Feuerwerkskörpern, Glasflaschen usw., spätestens am Folgetag zu beseitigen.
Weiterhin gebe ich zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 folgende allgemeine Hinweise: Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden.
Wenn Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetzes (1. SprengV) oder Befähigungsschein nach § 20 1. SprengV zu einem anderen Zeitpunkt Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der Ordnungsbehörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden. Die Ordnungsbehörde erteilt hierzu eine Ausnahmegenehmigung. Begründete Anlässe sind z. B. Hochzeitsfeiern, Firmenjubiläen. Anträge können von unserer Homepage unter www.biedenkopf.de abgerufen werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen allerdings keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder
sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 (alte Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, Bühnenfeuerwerk) abgebrannt werden.
Wer Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ohne die erforderliche Erlaubnis der Ordnungsbehörde abbrennt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
Der Bürgermeister der Stadt Biedenkopf als Ordnungsbehörde
Im Auftrag: gez. Thomas Rößer, Fachbereichsleiter
Vereine und Verbände
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wallau
Am Samstag, dem 19. Januar 2019, findet um 18:00 Uhr im Gerätehaus, Untere Lahnstraße in Wallau, die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wallau/Lahn e. V. statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Totenehrung
3. Protokoll des Geschäftsjahres 2017
4. Geschäftsbericht 2018
5. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes 2018
6. Kassenbericht für das Geschäftsjahr 2018
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
9. Beförderungen
10. Neuwahlen
11. Grußworte der Gäste
12. Verschiedenes
Anträge und/oder Änderungen zur Tagesordnung sind spätestens zehn Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
gez. Friedrich Heldt, Wehrführer und Vorsitzender

