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Landkreis,  Polizeiberichte

„Die miese Masche geht weiter“

„Obwohl die Bevölkerung mittlerweile durch stetige Berichte über ‚falsche Polizeibeamte‘ sensibilisiert ist, zeigen Vorfälle in der nahen Vergangenheit, dass eine Aufklärung weiterhin notwendig und sinnvoll ist“, sagt Polizeisprecher Jürgen Schlick. Die Polizei im Landkreis registrierte am Mittwoch erst wieder mehrere Anrufe der mutmaßlichen Betrüger. Der Schwerpunkt lag dabei in den Ortsteilen von Marburg und der näheren Umgebung.

Die Trickbetrüger suggerieren, dass das Geld auf der Bank nicht mehr sicher ist. Noch viel zu oft haben sie mit der Masche Erfolg.

In den geschilderten Fällen wurden keine Wertsachen oder Bargeld an den falschen Polizisten übergeben. Aber dieser Fall hier zeigt, dass es auch anders ausgehen Die Vorgehensweise der Betrüger ist dabei immer gleich. Die geschulten Anrufer suchen sich in der Regel ältere Menschen aus und suggerieren glaubhaft, die Polizei sei am Telefon. Dann wird die bestens bekannte Geschichte von den festgenommenen Einbrechern aufgetischt. Das ausgesuchte Opfer wird durch Anrufe permanent unter Druck gesetzt und gehalten. Irgendwann ist Mann/Frau dann überzeugt, dass das Geld bei der Bank oder zuhause nicht mehr sicher sei. Die übergebenen Wertsachen verschwinden in der Regel für immer und lassen verzweifelte Menschen zurück.
Dass die permanente Aufklärungsarbeit der Polizei aber auch Früchte trägt, zeigen zwei Fälle vom Mittwochnachmittag.

Zweimal abgewendet

Fall 1: Eine Seniorin hatte sich bereits von den Betrügern überzeugen lassen, insgesamt 20.000 Euro bei der Hausbank abzuheben. Ein aufmerksamer Bankmitarbeiter hakte nach, wurde aufgrund der ausweichenden Angaben der Kundin misstrauisch und alarmierte sofort die Polizei.

Fall 2: Hier zeigte sich wieder einmal wie wichtig es ist, vor einer möglichen Abhebung mit Menschen aus dem nahen Umfeld zu reden. Eine ältere Frau schilderte einem Nachbarn den „Anruf der Polizei“. Der Nachbar reagierte goldrichtig, rief bei den Beamten in Marburg an und dürfte so eine Abhebung von 13.000 Euro verhindert haben.