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Alle sechs Stunden: Wildunfälle im Landkreis

Allein in der vorletzten Nacht (Montag auf Dienstag), nahm die Polizei vier gemeldete Wildunfälle auf, einen in Marburg, einen in Biedenkopf, einen in Neustadt und einen an der Grenze zum Schwalm-Eder-Kreis. Beteiligt waren zwei Rehe und ein Wildschwein. In einem Fall konnte der Fahrer nicht sagen, um was für ein Tier es sich handelte, da das Tier nach der Kollision flüchtete. Zum Glück blieben alle Autofahrer unverletzt. Es entstand allerdings ein Sachschaden von insgesamt mehreren tausend Euro.

Alle sechs Stunden gibt’s im Landkreis einen Wildunfall! (Foto: Hans Benn)

Bereits bei der Veröffentlichung der Verkehrsunfallstatistik waren Wildunfälle ein Thema. Alle sechs Stunden passiert statistisch gesehen im Landkreis Marburg-Biedenkopf ein Verkehrsunfall. Insgesamt waren 2018 genau 1.390 der 4.838 Verkehrsunfälle Wildunflle. Das entspricht einem Anteil von 28,7 Prozent!

Grafik zur Entwicklung der Wildunfälle. (Grafik: Polizei)

Bei 16 dieser Wildunfälle gab es einen Schwerverletzten und 15 leichter Verletzte. Der Aufprall eines Tieres ist heftig und wird oftmals unterschätzt. Die Tiere überleben die Kollision meistens nicht. Besonnenes und richtiges Verhalten ist mitentscheidend dafür, dass es bei einem Zusammenstoß mit einem Tier „nur“ beim Sachschaden bleibt.

Nicht ausweichen

Thorsten Samsa, der Leiter des Regionalen Verkehrsdienstes Marburg, rät zu vorsichtiger Fahrweise in Waldstücken, an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern oder dort wo es bereits Warnschilder wegen Wildwechsels gibt. „Besser ein kontrollierter Zusammenstoß als ein unkontrolliertes Ausweichen“, sagt der Fachmann und rät: „Lenkrad festhalten, geradeaus fahren und bremsen. Riskante Ausweichmanöver gefährden den Gegenverkehr und Sie selbst.“

Wild nicht mitnehmen

Wildtiere treten meist in Gruppen auf. Kam es bereits zum Wildwechsel, so ist damit zu rechnen, dass weitere Tiere folgen. Kommt es zum Unfall, ist die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu verständigen. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdpächter. Auf keinen Fall sollten die Kraftfahrer ein Tier nach einem Unfall einladen und mitnehmen. Damit macht man sich wegen Jagdwilderei strafbar.