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„Abzock-Firma“ mit dubioser Vorgehensweise

„Die Polizei Marburg ermittelt wegen des Verdachts eines Trickdiebstahls, der in der Entstehung gar nicht mehr so untypisch ist und der hier aus Gründen der Prävention erläutert wird“, sagt Pressesprecher Martin Ahlich. „Nur wer Vorsicht walten lässt, ein paar grundsätzliche Regeln beachtet und die Maschen und Methoden potentieller Diebe und Betrüger kennt, schützt sich davor, Opfer einer solchen Straftat zu werden.“

Wespennest am Haus

Nach einer Internetrecherche wegen eines in der Außenwand des Hauses festgestellten Wespennests fiel die Wahl auf einen angeblichen „Profi-Kammerjäger“. Dieser war allerdings nicht ortsansässigen sondern hatte seinen Sitz im Ruhrpott.
Es erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme. Vereinbarungsgemäß ging der Auftrag von dieser Firma an einen nicht näher bezeichneten Subunternehmer. Tatsächlich erschien kurze Zeit später ein Mitarbeiter. Der Mann bat die Bewohner, wegen des zu verwendenden Schädlings-Bekämpfungsmittels die betroffene Etage des Hauses zu verlassen. Später händigte er ein Schriftstück zur Unterschrift und Begleichung der Rechnung in Höhe von 200 Euro aus. Als der Mann bereits den Einsatzort verlassen hatte, stellten die Auftraggeber fest, dass Bargeld aus Spardosen fehlte.

So ein Ärger!

Die Rechnung bot für weitere Ermittlungen kaum Ansätze. Einen Durchschlag hatte der Handwerker offenbar gar nicht erst mitgenommen. Unterschrieben hatte er nur mit einem Vornamen. Einen Firmennamen oder eine Anschrift suchte man vergeblich.
Ob die vereinbarten Arbeiten überhaupt durchgeführt wurden, ist ebenfalls fraglich. Eine Wirkung war zumindest während der Anzeigenaufnahme noch nicht eingetreten, denn der Flugverkehr am Wespennest schien ohne Beeinträchtigung zu verlaufen.

Wespennest an einer Zimmerdecke.
Der angebliche „Profi-Kammerjäger“ schickte die Bewohner weg – angeblich wegen einzusetzender Chemikalien. (Foto: Thomas Mühl)

Sicherer fährt man, wenn man sich vor Erteilung eines Auftrags zum Vergleich mehrere Kostenvoranschläge einholt. Wer sich an alteingesessene, ortsansässige oder zumindest ortsnahe Firmen wendet, hat immer einen Ansprechpartner in der Nähe.
Rechnungen sollten grundsätzlich lesbare Namen der Ausführenden und außerdem deutlich sichtbar einen Firmennamen, die Firmenanschrift und die Erreichbarkeiten mit Telefonnummern und E-Mail-Anschrift enthalten.