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    Was gilt jetzt für die Wittgensteiner?

    Weitere Lockerungen: Seit gestern bereits gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein die Regelungen der „Stufe 2“ (Inzidenz zwischen 50 und 35, 1) der Coronaschutzverordnung des Landes.Landrat Andreas Müller appelliert an die Bürger, sich auch weiterhin an die bestehenden AHA-Regeln zu halten, „damit wir die neu gewonnenen Freiheiten nicht aufs Spiel setzen.“ Im Einzelnen gilt nun folgendes: Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit Test und ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test; auch innen…