(Kinder-)Chöre und Bläsergruppen: Fördermöglichkeit nutzen
Obwohl im Kreis insgesamt „nur“ rund 190 Orte existieren, gibt es dennoch über 380 Chöre und Gesangvereine. Dazu zählen auch Kirchenchöre oder Untergruppen der Gesangvereine wie etwa Kinder- und Jugendchöre.
Und so will der Landkreis das Chorwesen speziell fördern. Anträge können bis zum 31. März eingereicht werden – Projekte, Fortbildungen und Jugendarbeit sind die Förderschwerpunkte.
Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf können vor allem bei herausragenden Projekten, in der Jugendarbeit sowie bei Qualität verbessernden Maßnahmen, wie etwa Stimmbildungs- und Weiterbildungsseminare gefördert werden. Chöre und Bläsergruppen werden im Rahmen einer Projektförderung unterstützt. Dadurch sollen alle Gruppen die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanziell gefördert zu werden.
Beispielhaftes
Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.
Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre und auch der Bläserchöre dienen. Als mögliche Förderungskriterien kommen so zum Beispiel die Gründung eines Chores oder einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen, zum Beispiel als Wochenendseminare, aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie Wertungs- oder Kritiksingen sowie herausragende Konzerte in Betracht.
Nicht fürs Honorar
Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können hingegen nicht gefördert werden.