„Telemedizin im Rettungsdienst“ wird verlängert
Wenn Menschenleben in Gefahr sind, muss es schnell gehen: Wählt jemand den Notruf 112, muss laut hessischem Rettungsdienstplan spätestens zehn Minuten danach Hilfe vor Ort sein. Jedoch stellen steigende Einsatzzahlen und gleichbleibende Anzahl an Notärzten und Rettungsdienstpersonal diese gesetzlich festgelegte Hilfsfrist auf die Probe.
Drei Landkreise
Um eine schnelle und effiziente notfallmedizinische Versorgung sicherzustellen, gehen die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg einen besonderen Weg: 2018 haben sie gemeinsam das Innovationsprojekt „Telemedizin im Rettungsdienst“ gestartet, das seit Januar 2019 vom Hessischen Sozialministerium gefördert wird. Dieses wird nun bis 2022 verlängert.
Ressourcen sparen
So werden Patienten (abhängig von der Schwere ihrer Erkrankung) entweder durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) oder in der Notaufnahme behandelt – unabhängig davon, ob sie ursprünglich den ÄBD (116117) oder den Rettungsdienst (112) kontaktiert haben. Das kann verhindern, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Patienten blockiert werden, die objektiv keine Notfälle sind.
Finanziert wird das Projekt über die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Innovationsprojekten in Telemedizin und E-Health“. Hiernach trägt das Land 50 Prozent der Kosten. Die restlichen 50 Prozent übernehmen die Krankenkassen.