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„Es können wieder Einschränkungen nötig werden“
„Es gibt positive Rückmeldungen seit der Aufhebung des Abstandsgebots an den Grundschulen; und das Infektionsgeschehen in Hessen hat sich nochmals deutlich verlangsamt“, betont Kultusminister R. Alexander Lorz. Daher werde man, gestützt auf medizinische Empfehlungen und die Arbeit der Konzeptgruppe, nach den Sommerferien auch in den übrigen Schulformen zu einem Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche zurückkehren. „Wir gehen diesen Schritt aus Überzeugung – wohlwissend, dass es ein Nullrisiko nicht geben kann und dass im Bedarfsfall lokal oder auch flächendeckend erneut Einschränkungen erforderlich werden können“, erklärt Lorz weiter. Kontakte vermeiden Die Aufhebung des Abstandsgebots im Unterricht mache es möglich, zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückzukehren,…
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Mitteilung aus Bad Endbach
„Das umfangreiche Service- und Dienstleistungsangebot der Verwaltung steht weiterhin für Sie zur Verfügung“, heißt es aktuell aus der Gemeindeverwaltung in Bad Endbach. Termin vereinbaren Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erteilen gerne telefonische Auskünfte oder sind per E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Für Anliegen, die ein persönliches Erscheinen der Besucher erfordern, werden individuelle Termine vereinbart. Um die Ausbreitung und das Ansteckungsrisiko des Covid-19 Virus zu reduzieren wird darum gebeten, einige Hygienemaßnahmen zu beachten. Interessenten rufen vorher an und vereinbaren einen Termin. Vor Ort warten Besucher am Haupteingang – sie werden abgeholt. Mund und Nase sind zu bedecken, und es wird einzeln eingetreten. Die Kontaktdaten Terminvereinbarungen sind telefonisch unter…
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Was ist an den Feiertagen eigentlich erlaubt?
Das frühsommerliche Wetter lockt immer mehr Menschen aus den Häusern und viele fragen sich – auch mit Blick auf das lange Osterwochenende: Was ist aktuell erlaubt und was nicht? Es gibt keine Ausgangssperre, aber ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen, außer für Verwandte in direkter Linie. Das bedeutet: Ein Spaziergang von Eltern mit ihren Kindern ist jederzeit möglich, genauso wie eine Fahrradtour von zwei Personen, die nicht miteinander verwandt sind. Alles darüber hinaus fällt unter das Versammlungsverbot und ist untersagt. „Nicht verboten“ Komplizierter ist die Situation, wenn es um Treffen in der Wohnung, im eigenen Haus oder im Garten geht: die Oster-Kaffeetafel mit der ganzen Verwandtschaft ist in Nordrhein-Westfalen…
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Jugendliche setzen sich über Verbote hinweg
Am Montag sah sich die Polizei mit mehreren Einsätzen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus konfrontiert. In den späten Nachmittagsstunden kontrollierten Polizisten mehrere Personengruppen, die sich in der Öffentlichkeit zusammenfanden vor allen in den Nachbarkreisen. Die jungen Leute, die den Altersgruppen der „Teens“ und „Twens“ angehören, trafen sich in ihrer Freizeit. Die einen wollten zu einem Schnellrestaurant, andere tranken Alkohol in der Öffentlichkeit oder besetzten Fahrzeuge mit mehreren Personen. Gegen das Virus Durch ihre Zusammenkünfte verstießen sie gegen eine seit Montag geltende Rechtsverordnung, die der Verbreitung des Corona-Virus entgegen wirken soll. Diese enthält ein Kontaktverbot, das Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen untersagt. Davon ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie und…