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Die Polizei meldet Schäden, Abzocke und andere Gaunereien
Fast 10.000 Euro! Dieser Tage fiel eine über 70 Jahre alte Marburgerin Betrügern zum Opfer, die es mit der Masche Gewinnversprechen schafften, ihre gesamten Ersparnisse abzuschöpfen. Zwischen dem 1. und 13. Oktober erhielt sie Anrufe eines angeblichen Dr. Lehmann. Er informierte sie über einen Lotteriegewinn von fast 140.000 Euro. Gleichzeitig teilte er mit, dass sie von der betrügerischen Firma durch die Mitteilung und Übersendung von Kleingewinnen über die tatsächliche Gewinnsumme getäuscht wurde. Tatsächlich hatte die Dame einen Monat zuvor zwei Gewinnbenachrichtigungen über jeweils 2 Euro von einer angeblich in Wien sitzenden Firma erhalten. Durch die weitere geschickte Gesprächsführung überzeugte „Dr. Lehmann“ sein Opfer, drei Überweisungen im Gesamtwert von 9.300 Euro…
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„Eingezogene Führerscheine werden wieder ausgehändigt“
Die Meldung kam überraschend: Der Bund hat die Länder aufgefordert, ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Hintergrund ist die rechtliche Unsicherheit. Das Bundesverkehrsministerium hatte in einer Telefonschalte den Landesverkehrsministerien mitgeteilt, dass die verschärften Regelungen wegen eines Formfehlers wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage”. Rechtslage Vor diesem Hintergrund waren Bund und Länder sich einig, ab sofort für laufende Verfahren für Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten die alte Rechtslage anzuwenden. Bußgeldbescheide und Verwarnungen, die ab dem 28. April auf Grundlage der Neuregelungen erlassen werden, sind rechtswidrig. Das betrifft alle Tatbestände, die durch die 54. Verordnung geändert oder neu eingeführt wurden. Konsequenzen Das Kreisordnungsamt Siegen-Wittgenstein zieht aus der veränderten Situation…