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Amtliche Bekanntmachung aus Biedenkopf
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopfhier: Nachrücken in die StadtverordnetenversammlungHerr Fritz Schlagowsky, Am Freibad 17, 35216 Biedenkopf, hat mit Ablauf des 31.12.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf niedergelegt. Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit gültigen Fassungrückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächster noch nicht berufener Bewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Herr Meikel Busch, Untere Haide 19, 35216 Biedenkopf-Breidenstein in die Stadtverordnetenversammlung nach. 2. Wahl zum Ortsbeirat der Kernstadt Biedenkopfhier: Nachrücken in den OrtsbeiratHerr Fritz Schlagowsky, Am Freibad 17, 35216 Biedenkopf, hat mit Ablauf des 31.12.2021 als Vertreter der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) sein Mandat im Ortsbeirat…
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Zwei Sitzungen in Biedenkopf
In dieser Woche finden zwei öffentliche Sitzungen der städtischen Gremien im großen Sitzungssaal des Biedenkopfer Rathauses statt: am heutigen Dienstag, 15. September, 18.30 Uhr die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Donnerstag, 17. September, ebenfalls um 18.30 Uhr, die Stadtverordneten-Versammlung. Hier steht unter anderem der Punkt „Verleihung der Ehrenbezeichnung ‚Stadtältester'“ auf der Tagesordnung. Die Tagesordnung und nähere Informationen finden Interessierte im „Ratsinfosystem“ auf www.biedenkopf.de.
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Aktuelle Sitzungen
Biedenkopf: Am Donnerstag, 25. Juni, findet um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umwelt und Stadtentwicklung statt. Am Dienstag, 30. Juni, findet um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Und am Donnerstag, 2. Juli, findet um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung statt. Die Tagesordnungen und nähere Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.
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Mitteilung aus Biedenkopf: Straßensperrung
Wie die Stadtverwaltung jetzt wissen lässt, steht aufgrund der Reparatur eines Wasserhydranten eine Straßen-Vollsperrung an. Sie erfolgt in der Zeit vom 5. bis 6. Dezember )Donnerstag und Freitag) und betrifft den Bereich „Am Stadtpark 9a“.Die Einbahnstraßenregelung im oberen Bereich des Schillerweges wird für die Zeit der Baumaßnahme aufgehoben.
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Amtliche Bekanntmachung aus Biedenkopf
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf – Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung – 1. Frau Sophie Cyriax, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), hat ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Anneliese Löser, Donauschwabenstraße 44, 35216 Biedenkopf, in die Stadtverordnetenversammlung nach. 2. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der…
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Bekanntmachungen aus dem Rathaus
In Bezug auf die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf – Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung – wird folgendes bekanntgemacht: 1. Herr Klaus Dreher, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), hat sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Cevriye Bülbül, Donauschwabenstraße 53, 35216 Biedenkopf, in die Stadtverordnetenversammlung nach. 2. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur…