-
Kreis untersagt Feuerwerk in der Öffentlichkeit
Licht-, Farb- und Knalleffekte am Nachthimmel, fröhliches Miteinander und lautstarke Begrüßung des neuen Jahres… Nix da! Am heutigen Silvestertag sowie am 1. Januar 2021 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Für den privaten Bereich wird dringend empfohlen, im selben Zeitraum auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Keine Gruppenbildung Mit dem Verbot beziehungsweise dem Appell sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden. Verboten ist das Abbrennen im gesamten öffentlichen Raum, also beispielsweise an und auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch auf im privaten Eigentum stehende Flächen, wie etwa Parkplätze von Einkaufszentren oder…
-
Kreisbrandinspektor gibt Tipps fürs Feuerwerk
„Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff! Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen“, warnt Kreisbrandinspektor Lars Schäfer. Am Silvesterabend wird das alte Jahr traditionell mit viel Lärm und Feuerwerk verabschiedet. Der Spaß der Silvesterknallerei birgt aber leider auch Gefahren. Nur geprüftes Material Vor allem Kinder sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. „Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild manche schwere Verletzung oder auch Brände verhindern“, erläutert Schäfer. Zudem stellten nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, neben dem unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern eine besondere Gefahr dar.Für einen sicheren…
-
In Marburg dürfen nicht alle „böllern“
Bei vielen ist ein Jahreswechsel ohne Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern gar nicht vorstellbar. Da es aber gewisse Richtlinien und Anordnungen gibt, ist das gar nicht jedem rund ums Haus gestattet. In Marburg ist an Silvester das Abbrennen von Feuerwerk in der gesamten Oberstadt, am Schloss und am Lutherischen Kirchhof wegen Brandgefahr verboten. Mindestabstand Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet nämlich seit 2009, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern zu zünden – ein Mindestabstand von acht Metern muss eingehalten werden. Daher betrifft es in Marburg insbesondere die komplette Oberstadt samt Schloss und Lutherischem Kirchhof. Strafbar Das Zünden aller Arten von Feuerwerkskörpern, also Raketen…